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Wird derjenige der in der Oeffentlichkeit einen Vertreter für einen Geschäftskreis bestellt, durch dessen Handlungen auch dann berechtigt resp. verpflichtet, wenn der Vertreter zwar innerhalb des Geschäftskreises, aber nicht im Namen des Vertretenen gehandelt hat?

by Friedrich Brass

Writing a summary for young readers…

For young readers

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