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Geldwäsche

by Marcus Bergmann

Money launderingLaw and legislationGermany

Im Sommer 2017 wurde das Geldwäschegesetz (GwG) in zahl­reichen Vor­schriften geän­dert. Neu einge­führt wurde das Trans­parenz­register. Melde­pflichten bei Verdacht auf Geld­wäsche wurden ausge­weitet. Die Zen­tral­stelle für Finanz­trans­aktions­unter­such­ungen wurde neu orga­nisiert. Diese Änderungen erfolgten in Umsetzung der 4. Geld­wäsche­richt­linie der EU, die ihrer seits unter anderem dazu dient, die über­arbei­teten Empfeh­lungen der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) umzu­setzen. Der Einfluss dieser Task Force ist im Straf­tatbe­stand der Geld­wäsche (§ 261 StGB) beson­ders spürbar. Infolge dieses Einflusses hat der Gesetz­geber teil­weise eine Straf­barkeit der Selbst­geld­wäsche einge­führt und den Vortaten­katalog dieser Straf­vor­schrift und ihre Tathand­lungen mehr­fach erweitert. Dadurch ergeben sich Über­schnei­dungen dieses Straf­tatbe­standes mit den übrigen Anschlus­sde­likten, insbe­sondere der Hehlerei. Zugleich stellt sich ange­sichts techno­logischer Errungen­schaften des bargeld­losen Zahlungs­verkehrs wie dem "Bitcoin" die Frage, was heute alles aus einer Geld­wäsche­vortat herrührt. Damit verknüpft ist die Frage, wie weit das Geld­w

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For young readers

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